Vorwort

 

Die Vorgänge um das deutsche Handelsschiff "Tacoma" und ihre Besatzung wurden in der Vergangenheit überhaupt nicht entscheidend thematisiert, obwohl auch dieser Abschnitt beherrschend dazugehört– es wurde, dabei belassen zu berichten, dass das Schiff "halt einen Hilfsdienst für die Besatzung" der "Graf Spee" leistete.

 

Das die "Tacoma" und ihre Besatzung dafür Tage später in Uruguay interniert wurde, behandelte man bisher als Fußnote! und daher ist es an der Zeit auch dem Schiff und der Besatzung den verdienten Platz in dieser Geschichte zu geben.

 

Inzwischen ist es gelungen über das Archiv der zuständigen Reederei die umfangreiche Akte "Tacoma" einzusehen - die folgenden Vorgänge sind zunächst dem Reisebericht über die 32. Reise des Schiffes entnommen - allerdings wurde dieser erst vom I.O Faller 1946 nach seiner Rückkehr nach Deutschland geschrieben, also aus den eigenen Aufzeichnungen heraus; das lag daran, weil die uruguayischen Behörden alle Unterlagen beschlagnahmt hatten und eine Rückgabe nicht erfolgte.

 

Also wird zunächst dieser Reisebericht, als Quelle für die Vorgänge, vollständig beschrieben - danach wird aus den amtlichen Angaben der uruguayischen Regierung, aus dem "Blau-Buch" also, berichtet. Da diese Angaben nicht nur in Spanisch aufgeschrieben, sondern auch sehr bürokratisch abgefasst sind, wurden die Vorkommnisse auf das Wesentliche gekürzt, ohne aber wichtige Details zu verlieren.


Der Stapellauf 1930
Der Stapellauf 1930

Schiffsdaten

 

Die "Tacoma" gehörte der Reederei Hamburg – Amerika Linie - HAPAG. Gebaut von "Deutsche Werft AG" Hamburg – Finkenwerder. Sie hatte 8.268 BRT; mit ihren vier Dampfturbinen, 6200 PS, waren ca. 15 Kn möglich.

Der Stapellauf war am 08. Februar 1930 – sie gehörte zur "San Francisco-Klasse" und war für Massengut, Stückgut und Kühlladung konzipiert.

 

 

Neben ihrer 72-köpfigen Besatzung bot sie in der 1. Klasse 25 und in der 2. Klasse 24 Passagieren Platz - die Jungfernreise startete am 19. April 1030 von Hamburg zur Westküste Nordamerikas. Hier gut zu sehen, der markante ockerfarbene Schorstein mit der schwarz-weiß-rote Kappe, das spätere Erkennungsmerkmal der HAPAG-Schiffe.

Die eindeutige Nummer war 84411 - das Rufzeichen war DHXD


Hans Konow - hier noch als 4. Offizier.
Hans Konow - hier noch als 4. Offizier.

Wie begann die 32. Fahrt der "Tacoma" …

 

Am 10. Juni 1939 gegen 16.00 Uhr verließ das Schiff Hamburg; Kapitän des Schiffes war Hans Konow, gebürtig in Hamburg Rahlstedt, am 22. September 1884 – sein Erster Offizier war Otto Faller.

 

Mit einer Anzahl Passagieren und einer Ladung Stückgut ging es zunächst nach Bremen - Freihafen II. Von Bremen ging es weiter nach Antwerpen; in beiden Häfen wurden sowohl Passagiere als Stückgut und Getreide übernommen. Von dort aus ging es am 15. Juni weiter in die Karibik.

 

 

Häfen und Daten sind der Abbildung zu entnehmen; der Zielhafen Vancouver wurde am 01. August 1939 erreicht. In den jeweiligen Häfen wurden Passagiere abgesetzt und die jeweilige Ladung gelöscht; besondere Ereignisse waren auf der bisherigen Reise nicht eingetreten.

 

Am 04. August 1939 wurde die Heimreise von Vancouver aus gestartet; hier erfolgte erneut Übernahme der Passagiere und Heimladung für Europa.

Häfen und Daten sind der Abbildung zu entnehmen; am 22. August 1939 lief die "Tacoma" aus Wilmington wieder aus – der letzte US-Hafen auf der Rückreise.

 

Der Hafen von La Libertad in San Salvador.
Der Hafen von La Libertad in San Salvador.

Fünf Tage später, auf der Reise von der kalifornischen Küste nach Mittelamerika erhielt am 27. August 1939 die Schiffsführung von der Reichsregierung die Order umgehend den nächsten neutralen Hafen anzulaufen, oder, wenn möglich, in die Heimat zurückzukehren.

 

 

Zunächst sollten die Passagiere bereits in San Jose / Guatemala an Land, da aber die Behörden sich weigerten, wurde der nächste mögliche Hafen von La Libertad / San Salvador angesteuert; dort wurden auf Anordnung der Reichsregierung am 29. August 1939 sämtliche Passagiere gelandet –danach wurde auf kürzestem Wege die Heimreise nach Europa fortgesetzt.

 

Da weder San Salvador noch Costa Rica für den nötigen Schutz sichere Staaten waren, im Ersten Weltkrieg hielte dies ich nicht an die Neutralität, und da der Panama-Kanal durch den Kriegsausbruch keinerlei Gewähr mehr für eine sichere Durchreise bot, wurde die Fahrt nach Süden fortgeführt; beabsichtigt war in Chile Brennstoff für die Weiterreise zu ergänzen.


Der Hafen von Talcahuano.
Der Hafen von Talcahuano.

Talcahuano in Chile

 

Der feindlichen Kriegsschiffe wegen wurde ein Kurs über 300 sm von der Küste abgesetzt - am 10. September erreichten die Besatzung wohlbehalten den chilenischen Kriegshafen Talcahuano - ca. 400 sm südlich von Valparaíso und gingen auf der Seereede gegen 14.00 Uhr vor Anker.

Dort auf Reede ankerten auch die Schiffe: "Lahn" und "Frankfurt" - der Reederei Norddeutscher Lloyd – und die "Osorno" – der Reederei Hapag .

 

Ob die "Tacoma" wie aus unbestimmten Quellen zu erfahren ist, ebenso "Aufgelegt" wurde wie die "Osorno" geht aus dem Reisebericht nicht hervor; denkbar ist es aber, dass sie zu Kriegsbeginn im Hafen von Talcahuano zunächst außer Betrieb genommen wurde, um Liegegebühren zu minimieren.

 

Auch geht nicht hervor ob die Mannschaft, die bis dahin mehrheitlich aus chinesischen Seeleuten bestand, aufgrund einer Meuterei, die Gründe wurden nicht näher beschrieben, in Talcahuano von Bord gehen mussten – so wird der Vorfall jedenfalls von Kpt. Konow den uruguayischen Behörden gegenüber später erwähnt.

 

Die neue Besatzung soll, den Angaben nach, aus dem Personal anderer deutschen Schiffe, die in chilenischen Häfen lagen, gebildet; besonders Schiffsjungen der Viermastbark "Priwall", die Ende August 1939 eine Werft in Talcahuano aufgesucht hatte.

 

Während der zweimonatigen Liegezeit in Talcahuano wurde auf Order an die "Osorno" die Decksladung und 300 Kisten Apfelsinen aus Kühlladung der "Tacoma" für ihre Weiterreise abgegeben.

Die "Tacoma" mit den ockerfarbenen Schorstein und mit schwarz-weiß-rote Kappe ... das Erkennungsmerkmal der Hapag-Schiffe.
Die "Tacoma" mit den ockerfarbenen Schorstein und mit schwarz-weiß-rote Kappe ... das Erkennungsmerkmal der Hapag-Schiffe.

Da eine Brennstoff-Erganzung in Talcahuano nicht möglich war, lief auf Befehl der Reichsregierung, und zusammen mit der "Lahn", die "Tacoma" am 09.November 1939 um 20:00 Uhr aus; die Heimreise sollte an der Ostküste Südamerikas fortsetzt werden.

 

Zuvor aber gab es einen tätlichen Unfall. Als bekannt wurde, dass die "Tacoma" unmittelbar auslaufen sollte versuchte der Trimmer Johann Engwer am Vorabend seines Geburtstages am 10. November 1939 an Land zu flüchten, in dem er mit Schwimmweste über Bord sprang; trotzdem ertrank er und wurde am nächsten Tag treibend gefunden – er wurde am 11. November 1939 auf dem Kirchhof in Talcahuano beigesetzt. Der Vorfall wurde später am 28. März 1940 vor dem Seeamt  in Hamburg verhandelt – Fremdverschulden wurde nicht festgestellt.

 

 

 

Wegen Kaperungsgefahr durch feindliche Kriegsschiffe wurde der Kurs um Kap Horn auf 200 sm abgesetzt. Des schweren Wetters wegen musste die restliche Decksladung, bestehend aus ca. 200 Fässer Tran, bei Kap Horn über Bord geworfen werden.

 

Nach einem normalen Reiseverlauf und ohne Sichtung feindlicher Kriegsschiffe lief die "Tacoma" am 22. November1939 im Morgengrauen in Montevideo ein und ging auf der Außenreede vor Anker. Gegen 10.00 Uhr wurde das Schiff mit Lotsenassistenz in den Vorhafen von Montevideo verholt.


Der Hafen von Montevideo.
Der Hafen von Montevideo.

Montevideo

 

Der nachfolgende Prozess ist dem bereits erwähnten "Libro Azul" entnommen, da hier, im Vergleich zum Reisebericht, die Vorgänge ausführlicher beschrieben werden. Weiter muss angemerkt werden,  während englische Kriegsschiffe sich nachweislich regelmäßig in Montevideo und ohne Formalitäten mit Treibstoff versorgen konnten - auch im Krieg - begann für die Schiffsführung der "Tacoma" nun "der lange Marsch durch die Instanzen".

 


Aus den amtlichen Eintragungen auf Blatt 242 des "Libro de Entrada y Salida de Buques de Ultramar" (Buch der Ein- und Ausfahrten von Überseeschiffen) ist zu entnehmen das die "Tacoma" am 22. November 1939 in den Hafen von Montevideo eingelaufen war. Und weiter dass die "Tacoma", 8.268 BRT, unter deutscher Flagge fahrend, 62 Besatzungsmitglieder an Bord hatte – keine Passagiere. Herkunft: Talcahuano – zuständige Vertretung: Bernitt & Cia - deutsche Schiffsagentur in Montevideo, calle Misiones N° 1472 . Name des Kapitäns: Hans Konow.

 

  • Der einzige Grund für das Einlaufen in Montevideo war, dass die Schiffsführung 1.600 to. Dieseltreibstoff und 30 to. Gasöl übernehmen wollten, um die Reise nach Hamburg fortsetzen zu können. Da nun inzwischen der Krieg begonnen hatte und die "Tacoma" unter der deutschen RK-Flagge fuhr wurde das Ansinnen zunehmend komplizierter, denn nun wurde im Laufe des Verfahrens der ganze Vorgang von den Vorgaben der "Genfer Konvention" und den "Zusatzvereinbarungen von Den Haag" abhängig.

Für die Abwicklung der Verproviantierung von deutschen Schiffen war das Handelsunternehmen "Ribereña del Plata" - "Compania Sudamericana de Comercio S.A" – zuständig das bekanntermaßen durch die Deutsche Handelskammer in Buenos Aires verwaltet wurde und auch eine Vertretung in der Straße Piedras 350 in Montevideo hatte.

  • Zunächst aber musste der Kauf des Brennstoffes über die uruguayische "Nationalen Verwaltungen für Brennstoff, Alkohol und Portlandzement" abgewickelt werden, die wiederum bei dem "Ministerium für Industrie und Arbeit" die erforderliche Ausfuhrbewilligung beantragen musste - gemäß eines Regierungserlasses vom 14. September 1939. Dieses Prozedere begann am selben Tag des Einlaufens.
  • Am 25. November 1939 entschied das "Ministerium für Industrie und Arbeit", dass angesichts der hohen Menge an Brennstoff, der für den eigenen und ausschließlichen Verbrauch des deutschen Schiffes "Tacoma" beantragt wird, die Angelegenheit dem "Außenministerium" vorzulegen mit der Bitte um Äußerung darüber, ob mit der fraglichen Verproviantierung die Neutralitätsgesetze nicht verletzt werden oder nicht.
  • Am 28. November 1939 äußerte sich das "Außenministerium" dahingehen, das um die Maßnahmen genau zu bestimmen, die bei dem deutschen Handelsschiff "Tacoma“ angewandt werden müssen, es zunächst notwendig ist zu wissen, ob das Schiff, das die Flagge eines kriegsführenden Landes zeigt, zu der Kategorie derjenigen gerechnet werden kann, die zu erlaubten Handelsoperationen bestimmt sind und wo die Neutralitätsregeln angewandt werden können.
  • Und weiter, ob bei der Ausfahrt eine "Erklärung des konsularischen Vertreters des betreffenden Landes erforderlich ist, in der die Anlaufhäfen und der Zielhafen anzugeben sind und in der die Versicherung abgegeben werden muss, dass der Zweck der Reise ein rein handelsmäßiger ist".
  • Sind diese Bedingungen erfüllt, so ist das "Ministerium für Industrie und Arbeit" ermächtigt, lediglich die angemessene Menge Brennöl und Gasöl zu bewilligen, damit das Schiff in direkter Reise zum Bestimmungshafen gelangen kann.

 

Begründet wurde wie folgt:

  • Die auf der kürzlich in Panama stattgefundenen Konferenz aller amerikanischen Staaten befürwortet Normen im gegenwärtigen Kriegszustand die Brennstoffbelieferung auf die notwendigen Mengen zu beschränken, damit das Schiff bis zum ersten Anlaufhafen außerhalb der Hoheitsgewässer gelangen kann.
  • Mit dieser Stellungsnahme begann am 29. November 1939, wie bereits angemerkt, "der Gang durch die Instanzen". Daran beteiligt war das "Ministerium für Nationale Verteidigung", die "Generalinspektion der Marine", die "General-Präfektur der Häfen" und das "Hafenamt" selbst.
  • Das Problem war, dass der Kapitän, der "Tacoma", Hans Konow, den Behörden erklärt hatte, dass er "unter Zwang einlaufen musste", um das Schiff mit Brennstoff für die Maschinen zu versorgen. Und weiter, dass er "keine konsularischen Papiere für den Hafen von Montevideo besaß, in denen die Anlaufhäfen und der Bestimmungshafen angegeben waren und wo außerdem versichert wurde, dass die Reise reinen Handelszwecken diente".
  • Am 05. Dezember 1939 schaltete sich die Deutsche Gesandtschaft in Montevideo ein, in dem diese bescheinigte, dass das Handelsschiff "Tacoma" sogleich nach Beendigung der Übernahme von Brennstoff in Montevideo gemäß dem Handelsabkommen zwischen Uruguay und Deutschland direkt nach Hamburg auslaufen wird, ohne andere Häfen infolge der Kriegslage anzulaufen und dass die Reise reinen Handelszwecken dient. gez. P. Rademacher Erster Sekretär – Deutsche Gesandtschaft in Montevideo.
  • Am 06. Dezember 1939 verfügte das "Ministerium der Nationalen Verteidigung", dass im Einklang mit den Vorschriften des Artikels 1 des nationalen Erlasses vom 14. September 1939 über die Ausfuhr von Brennstoffen, die Belieferung des deutschen Handelsschiffes "Tacoma" durchgeführt werden kann.
  • Am 07. Dezember 1939 ermächtigte das "Ministerium für Industrie und Arbeit" die "Nationale Verwaltung für Brennstoff, Alkohol und Portlandzement" auf Rechnung der "Ribereña del Plata", „Compania Sudamericana de Comercio S.A.", das deutsche Schiff "Tacoma" mit der Menge von 1.600 to. Brennöl und 30 to. Gasöl zu beliefern. Nach den getroffenen Feststellungen bei dieser Transaktion sind die in dem Artikel 12 des Erlasses vom 7. August 1914 und Artikel 2 des Erlasses vom 15. Dezember 1914 vorgesehenen Vorschriften der Seeverkehrsregeln die zu beachten sind betreffend der Schiffe "Kriegsführender Länder" erfüllt worden.
  • Bis nun diese Verfügung alle Instanzen durchlaufen hatte, dauerte es nochmals eine Woche – am 13. Dezember 1939 bescheinigte das "Hafenamt" die Kenntnisnahme. Danach übernahm die "Tacoma" zeitnah das benötigte Brennöl bzw. Gasöl.

 

Im selben Zeitraum war die "Admiral Graf Spee" in den Hafen von Montevideo eingelaufen – die Brückenwache auf der „Tacoma“ ist sicher zunächst aus dem Staunen nicht mehr herausgekommen, als ein deutsches Kriegsschiff im äußeren Hafenbecken bzw. Vorhafen auf Reede, vor der "Tacoma“ stoppte und Anker warf.


Da die ganze Entwicklung, um die "Admiral Graf Spee" im Abschnitt Montevideo und den ergänzenden Unterseiten ausführlich beschrieben ist, bedarf es hier keine Wiederholung.

 

Wann Kpt. Hans Konow von der bevorstehenden Absicht informiert wurde und welche Rolle er mit seiner "Tacoma" übernehmen sollte, ist nicht dokumentiert, aber während für die "Admiral Graf Spee" und ihre Besatzung letzte Vorbereitungen liefen, schreibt Kpt. Hans Konow am 17. Dezember 1939 an den Hafenpräfekten FKpt. Juan I. Miller, folgende Zeilen:

 

>> Außergewöhnliche Umstände nötigen mich heute Nacht dringend auszufahren, und da es Sonntag ist und die Zeit drängt, ist es mir nicht möglich, mein Schiff wie gewöhnlich durch meine Agentur abfertigen zu lassen. Ich bitte daher den Herrn Präfekten, freundlichst diese Erklärung entgegen zu nehmen <<.

 

Mit größter Hochschätzung

Gez. H.Konow

Kapitän des Handelsschiffes "Tacoma".


Der Untersuchungsausschuss

 

Aus diesem Anlass übergab die General-Präfektur, FKpt. Juan I. Miller, am 18. Dezember 1939 dem Untersuchungsrichter KKpt. Yolando D. Mognoni den Vorgang und ernannte ihn zum Untersuchungsrichter für die Aufarbeitung der Gründe der überraschenden Ausfahrt des unter deutscher Flagge fahrenden Handelsschiffes "Tacoma" aus dem heimischen Hafen am 17. Dezember und die Mitwirkung des genannten Schiffes bei den Vorkommnissen am selben Nachmittag, wo danach das deutsche Panzerschiff „Admiral Graf Spee“ in Brand geriet.

 

Zum Zweck der Befragungen wurde der Sekretär, Maat Adolfo Otero ernannt, der den Treueid auf gewissenhafte Amtsführung leistete; als Dolmetscher wurde der Obermaat Arnold Glutz ernannt.

  • Am selben Tag, 18. Dezember 1939, wurde angeordnet, dass um 16.30 Uhr folgenden Herren vor Gericht geladen und erscheinen sollen: der Kapitän, der 1. Offizier, der 2. Offizier, der 1. Ing. der 2. Ing. des deutschen Handelsschiffes "Tacoma" und die Herren Bernitt & Cia., die Agenten des besagten Schiffes.

 

Als Erster wurde Hans Konow befragt und der zu seiner Person angab 55 Jahre alt zu sein, Deutscher, Kapitän der "Tacoma" und wohnhaft auf demselben deutschen Schiff.

  • Zur Sache gab er an, er hätte den Hafen verlassen, um der Besatzung des deutschen Panzerschiff "Admiral Graf Spee" zu helfen, im Falle, dass sie Schiffbruch erlitten und seiner Hilfe bedurft hätten und er keinen besonderen Bestimmungsort hatte.
  • Befragt, weshalb er weder einen Lotsen, die Abfertigung, noch die Schiffsagentur, benachrichtigt hatte, sagte er: Das wäre angesichts der Dringlichkeit des Falles und aus Zeitmangel unterblieben, und wie er es auch in einem Brief an die General-Präfektur der Häfen, erklärt hat.
  • Befragt, ob er die Besatzung des Panzerschiff "Admiral Graf Spee" an Bord nahm, auf wessen Anordnung und zu welchem Zweck, sagte er: "Ja", er nahm die Besatzung des Panzerschiffes an Bord seines Schiffes, und dies geschah auf Aufforderung des Kommandanten des genannten Panzerschiffes, weil an Bord des selbigen nur die benötigte Besatzung zum Auslaufen verbleiben sollte.
  • Befragt, wie viele und wo er diese übernahm, sagte er: Er könne die Anzahl nicht genau angeben, aber er glaube, dass es ungefähr 500 wahren. Befragt, an welcher Stelle diese Übergabe erfolgen sollte, sagte er: Es wäre am Schifffahrtsweg gewesen, vier Meilen von der Küste entfernt.
  • Befragt, ob er weiß, wohin die argentinischen Fahrzeuge mit den Besatzungsmitgliedern des deutschen Panzerschiffes wollten, sagte er: "Nein".
  • Befragt, ob er noch etwas hinzuzufügen hätte, sagte er: "Ja", die Überschreitung, die er begangen haben könnte, sei durch die Dringlichkeit begründet, mit der er auslaufen musste, um nach den einfachsten Grundsätzen der Menschlichkeit, den etwaigen Schiffbrüchigen zu helfen, die sich dann in Gefahr befunden hätten, und es sei nicht seine Absicht gewesen, die Behörden zu verletzen oder die Vorschriften nicht zu erfüllen. Befragt, worauf er seine Aussagen stütze, sagte er: auf seine Mitwirkung in der Angelegenheit.

       Kapitän Hans Konow

 

Danach wurde der Erste Offizier Otto Faller 50 Jahre alt und der Schiffsingenieur Georg Biermann 59 Jahre alt, beide Deutsche, befrag.

 

Da die Befragung inhaltlich nicht abwich, und auch die Antworten der beiden Offiziere vergleichbar mit denen des Kapitäns waren, erübrigt sich darüber zu schreiben.

  • Zum Schluss wurde der Reedereivertreter befragt, der aber nur zur Person angaben machen konnte: Rodolfo Bernitt 65 Jahre alt Deutscher und wohnhaft in Montevideo calle Misiones N° 1472.
  • Die Frage, ob er Reedereivertreter des deutschen Handelsschiffes "Tacoma" sei, beantwortete er: mit "Ja". Die Frage, ob er von der Ausreise des genannten Schiffes am 17. Dezember Kenntnis gehabt habe, verneinte er. Die Frage, ob er sonst noch etwas hinzuzufügen habe, verneinte er.
  • Auf die Frage, worauf er seine Aussagen stütze, erklärte er, sie entsprächen der Wahrheit.

 

Am 20. Dezember 1939 stand noch eine Zusatzbefragung an und der Kapitän Hans Konow wurde nochmals vorgeladen. Hier ging es aber lediglich um die Umstände, die dazu führten, dass die Jollenbesatzung, über die im Abschnitt Die Internierung 1940 1942 berichtet wird, an Bord genommen wurde.


Ergänzend muss erwähnt werden, dass dem Reisebericht zu entnehmen ist, dass die Schiffsführung der "Tacoma" beabsichtigte nach der Übergabe der Spee-Besatzung an die bereitliegenden Schlepper, die Weiterreise nach Buenos Aires fortzusetzen; aber das in der Nähe liegende Kanonenboot "Uruguay" kaperte die "Tacoma" und brachte diese nach Montevideo zurück. Da die Übergabe der Besatzung am Schifffahrtsweg gewesen war, vier Meilen von der Küste entfernt, also außerhalb der "3-Meilenzone" hätte das nicht sein dürfen.

Aber hier spielt wieder die nationale abweichende Auffassung die Rolle, dass das Hoheitsgebiet die Hälfte des "La Plata" darstellt, die andere Hälfte gehört zu Argentinien. Diese Auffassung wurde bereits im Abschnit Die letzte Fahrt der "Graf Spee" genannt.

 


Entscheidung und Internierung

 

Einen Tag später wurde dem Hafenpräfekten FKpt. Juan I. Miller der Untersuchungsbericht übergeben. Der wiederum leitete diesen an den Generalinspektor der Marine Konteradmiral Gustavo A. Schroeder weiter, der ihn an das Bundesverteidigungsministerium überreichte.

In dem Bericht ging es um die Mitwirkung, die das deutsche Handelsschiff "Tacoma" am 17. Dezember 1939 bei der Sprengung des deutschen Panzerschiff "Admiral Graf Spee" und die festgestellten Tatbestände.

  • Das deutsche Handelsschiff "Tacoma" hat am Nachmittag des 17. Dezember 1939 ohne entsprechende Abfertigung und ohne Lotsen den heimischen Hafen verlassen. Aus diesem Grunde hat die Oberste Hafenbehörde nach Artikel 135 der Allgemeinen Lotsenordnung die entsprechende Strafmaßnahme verhängt.
  • Aus der Aussage des Kapitäns des Handelsschiffes "Tacoma" ist zu entnehmen, dass er im geheimen Einverständnis mit dem Kommandanten der "Admiral Graf Spee" gehandelt hat.
  • Weiter, dass er die Besatzungsmitglieder des besagten Panzerschiffs an Bord, der "Tacoma" genommen hat und diese nachher von zwei Schleppern und einer Sandschute, alle argentinischer Nationalität, übernommen wurden.
  • Und es befand sich an Bord der "Tacoma" eine Motorbarkasse des Panzerschiffes und ein paar Reisetaschen von Besatzungsmitgliedern des Kriegsschiffes.

 

Am 30. Dezember 1939 entschied das uruguayische Außenministerium mit der Regierungsverordnung N° 35, dass das deutsche Handelsschiff "Tacoma" als "Hilfskreuzer der Deutschen Kriegsmarine" erklärt wird und dem Schiff eine vierundzwanzigstündige Frist zum Verlassen des Hafens von Montevideo gewährt wird. Im Wortlaut:

 

  • Die Internierung wurde letztlich damit begründet, dass nach Artikel 1 des in Den Haag am 18. Oktober 1907 unterzeichneten Abkommens Nr. XIII eine der grundlegenden Pflichten der Kriegsführenden Staaten ist, die Staatshoheitsrechte der neutralen Mächte zu respektieren und dass sie gleichfalls verpflichtet sind, sich im neutralen Landesgebiet bzw. in neutralen Gewässern sich jeder Handlung zu enthalten die einen Verstoß gegen die Neutralität des Staates bildet in dem sie sich befinden.
  • Wenn Handlungen, wie die am 17. Dezember in den Hoheitsgewässern vom Handelsschiff "Tacoma" auf Befehl des Kommandanten eines Kriegsschiffs einer kriegsführenden Macht vorgenommenen, zugelassen wurden, ist dies eine unzweideutige Verletzung der Neutralität, weil es den kriegsführenden Mächten ausdrücklich verboten ist, die neutralen Häfen oder Gewässer als Basis für Seekriegshandlungen zu benutzen.
  • Die neutralen Regierungen sind laut Artikel 25 des genannten Abkommens ausdrücklich verpflichtet mit allen ihnen zu Gebote stehenden Mitteln die Überwachung auszuüben, um in ihren Häfen, Reeden und Gewässern, jede Verletzung dieser Regeln zu verhindern.
  • Da Handelsschiffe, die sich in den Dienst "Kriegsführender Staaten" stellen, in Übereinstimmung mit historischen Präzedenzfällen Anlass gegeben haben als Hilfsschiffe der kriegsführenden Kriegsflotten angesehen und behandelt zu werden, sobald sie sich in deren Dienst stellten und da es in solchen Fällen angezeigt erscheint, die einschlägigen Bestimmungen des im Den Haag am 18. Oktober 1907 unterzeichneten Abkommens auf sie anzuwenden, und da die uruguayische Regierung gemäß der Verordnungen vom 05. September 1939, in der sie sich im gegenwärtigen Kriege als neutral erklärt dieses Abkommen einhalten muss:

- beschlossen und verordnet: Der uruguayische Präsident -

  • Artikel 1.- Auf das deutsche Schiff "Tacoma" werden die auf die kriegsführenden Kriegsschiffe Bezug nehmenden Bestimmungen des am 18. Oktober 1907 in Den Haag unterzeichneten Abkommens Nr. XIII angewendet und eine vierundzwanzigstündige Frist festgesetzt, innerhalb der das genannte Schiff den Hafen von Montevideo zu verlassen hat, und es sind ggf. die weiteren Maßnahmen zu treffen, die zur Erfüllung des genannten Abkommens erforderlich sind.
  • Artikel 2.- Eie genannte Frist läuft von dem Augenblick an, in welchem dem Kapitän des Schiffes die vorliegende Verordnung amtlich mitgeteilt wird.

       A.Baldomir  - Präsident

       A.Guani - Aussenminister


Der schleichende Beginn der Internierung

 

Am 02. Januar 1940 teilte die Oberste Hafenbehörde dem Generalinspektor der Marine mit das am 31. Dezember 1939 um 06 Uhr 30 Minuten dem Kapitän des deutschen Handelsschiffes "Tacoma",  Herrn Hans Konow, der obige Beschluss amtlich mitgeteilt wurde und das die genannte Frist von vierundzwanzig Stunden vom Augenblick dieser Zustellung an läuft.

  • Nachdem am 01. Januar 1940 um 06 Uhr 30 Minuten die für das Verlassen des Hafens von Montevideo gestellte vierundzwanzigstündige Frist abgelaufen war, ohne dass das genannte Schiff der Aufforderung Folge leistete, wurde dem Kapitän Hans Konow von der Generalinspektion der Marine am 01. Januar 1940 um 9 Uhr 15 Minuten amtlich mitgeteilt, dass das von ihm befehligte Schiff nach Maßgabe der hiermit betreffenden Verordnung interniert wird und dass die Mannschaft des genannten Schiffes bis auf Weiteres an Bord zu bleiben hat.
  • Weiter wurde ein Offizier und drei bewaffnete Matrosen vom Personal der Hafenbehörde abgestellt die ständig an Bord des deutschen Handelsschiffes "Tacoma" Wache halten sollten mit dem Befehl nicht zuzulassen, dass egal was unternommen würde werden, um eine Ausschiffung der Mannschaften durchzuführen oder aber nur von Bord zugehen - mit Ausnahme des Kapitäns.

Natürlich wurde die Deutsche Gesandtschaft in Uruguay von der Durchführung der Maßnahmen informiert und naturgemäß wurden Protestnoten überreicht, die höflich aber entschieden abgewiesen wurden.

  • Unterdessen wurde während der nun beginnenden Liegezeit, auf Anordnung der uruguayischen Behörden, die Ladung gelöscht; eine Partie Erz ging nach England. ( man beachte, eine Kriegsführende Partei und daher mit der Genfer Konvention nicht vereinbar!) Die gesamte Getreideladung wurde nach Brasilien verkauft; auch das Schnittholz und die Logs (Baumstämme). Die gesamte Kühlladung wurde auf einen Leichter gelöscht und im La Plata entsorgt.
Teil der "Tacoma"-Besatzung.
Teil der "Tacoma"-Besatzung.

Am 23. Januar 1940 wurde aufgrund des Dekretes vom 30. Dezember 1939 im welchem das Schiff mit der deutschen Flagge "Tacoma" zum Hilfsschiff einer kriegsführenden Macht erklärt wurde, endgültig die Internierung der Offiziere und Mannschaften des Schiffes angeordnet – allerdings durften alle internierten an Bord bleiben.


Die Dreiergruppe "Isla de Flores".
Die Dreiergruppe "Isla de Flores".

"Isla de Flores"

 

Am 17. März 1942 gegen 12.00 Uhr wurde die "Tacoma" von der uruguayischen Marine gestürmt und besetzt und die gesamte Besatzung in wenigen Minuten von Bord geholt; Schiff, Ladung und Papiere wurden beschlagnahmt.

 

Das Vorgehen wurde damit begründet, dass zuvor am 09. März 1942 der uruguayische Frachter "Montevideo" angeblich durch ein deutsches U-Boot versenkt worden war… das stimmte schon damals nicht und weder der Kapitän noch irgendeiner der Besatzungsmitglieder hatten das behauptet bzw. Andeutungen gemacht – trotzdem passte das der uruguayischen Regierung offenbar gut ins Konzept. Zwei Jahrzehnte später wurde der Vorfall endgültig geklärt – es war ein italienisches U-Boot; siehe Abschnitt Uruguay Die Internierung 1940 – 1942.

 

Daraufhin wurde die Besatzung der "Tacoma" mit 2 uruguyische Kanonenboote zur der Insel "Isla de Flores" verbracht und dort festgesetzt.

 

Um es mal einordnen zu können:

  • Einem Zeitungsbericht zufolge ist die "Isla de Flores" eine kleine Insel, bestehend aus drei Teilen, die bei Flut abgetrennt werden, kaum 3 ha groß (ca. 5 Fußballfelder) und liegt 9 sm südöstlich Küste Uruguays; auf der Hauptinsel gab es neben dem markanten Leuchtturm ein Krankenhaus und ein Einwandererhotel. Auf der zweiten Insel wurden infektiöse Einwanderer untergebracht und auch einen Friedhof gab es. Auf der dritten Insel gab es eine Kapelle und das Krematorium.

         Dafür waren allerdings die sanitären Anlagen nur notdürftig.

  • Die Insel diente als Quarantäneort, aber auch als Gefangeneninsel und wurde auch als "El Alcatraz de Uruguay" genannt, und da es sich um einen isolierten Ort handelte, gab es keine strenge Überwachung und eine Flucht war kaum vorstellbar.
  • Auch wird berichtet, dass außer Kriegsgefangenen auch die Seeleute der "Tacoma" dort untergebracht wurden; ebenso wurden dort oppositionelle Politiker und Gewerkschaftler später inhaftiert; die Wegbereitung zur Militärdiktatur von 1973.

Diese Strafmaßnahme der uruguayischen Behörde war gewiss ein eklatanter Bruch der Genfer Konvention – aber das Verhalten war gewiss nicht die Ausnahme.

 

Auf jeden Fall, und nach langen Verhandlungen durch die Deutsche Gesandtschaft mit den nationalen Regierungsstellen, konnte die Besatzung am 12. Juli 1942 wieder nach Montevideo zurück.


Im Vorfeld der Verlegung nach Sarandí del Yí

 

Nach der Versenkung des uruguayische Dampfer "Maldonado" durch U 510 am 02. August 1942 im Nordatlantik - SO der Bermudas auf 28°20‘ N – 063°10‘ W - wurde die Besatzung am 15. September 1942 endgültig unter Bewachung gestellt.

 

Da bereits im Juli 1942 festgestellt wurde, dass die Besatzung der "Tacoma" die Turbinenschaufeln und andere Maschinenelemente beschädigt hatten, Hintergrund war die eindeutige Anweisung durch die Reichsregierung, dass im Falle einer Internierung der Kapitän diese Handlungen durchzuführen hätte, wurden am 01. Dezember 1942 Kapitän Konow, der 1. Ing. und seine Maschinisten wegen "Missachtung der uruguayischen Polizei-Gesetze" verhaftet und in das Staatsgefängnis gesperrt – begründet wurde das mit der Beschädigung der Turbinenschaufeln und andere Maschinenelemente.

 

Daraufhin wurde gegen die uruguayische Regierung prozessiert, die Schuldlosigkeit der Angeklagten festgestellt; sodass diese, über 2 Monate später, am 06. Februar 1943 entlassen wurden.

 

Weitere erschöpfende Verhandlungen mit den uruguayischen Militärbehörden ergaben, dass die Besatzung das Schiff endgültig verlassen durfte und auf einer Quinta untergebracht werden konnten; mit Eigenverwaltung in der Nahe von Montevideo und unter polizeilicher Aufsicht.

 

Ein Teil der Besatzung fand ihre Bleibe im Departamento Maldonado - camino Las Flores 7598 - ca. 100 Km von Montevideo entfernt; andere sollen auf der Quinta "Villa Catalina" untergekommen sein und acht sollen privat gewohnt haben - Genaueres war nicht zu erfahren.

 

Dort verblieb die "Tacoma"-Besatzung vom 26. Februar bis 15. August 1943. interniert und wurden ebenso behandelt wie die internierte Besatzung der "Admiral Graf Spee".

 

Dem Aufenthalt am land entsprechend erhielt die Besatzung nun auch eine Aufwandsentschädigung, die über die entsprechende Gesandschaft, der damaligen deutschen Regierung natürlich in rechnung gestellt wurde.

  • Der Kapitän und der Leitende Ing. bekamen pro Tag 4,50 uru.$  
  • Die übrigen Offiziere bekamen pro Tag 3,50 uru.$
  • die restliche Mannschaft pro Tag 2,50 uru.$
  • Hinzu bekam jeder eine monatliche Kleiderpauschale von 7,60 uru.$ und für Wohnung und Verpflegung 25,00 uru.$

"Cuartel Paso del Rey"

 

Am 05. August 1943 ordnete das uruguayische Innenministerium an, die internierte Besatzung der "Graf Spee" und der "Tacoma" nach Sarandí del Yí, Verwaltungsbezirk Durazno, zu verlegen - etwa 200 Km von Montevideo entfernt. Als Unterkunft sollte die Militärkaserne "Cuartel Paso del Rey" dienen.

 

Am 14. August 1943, in aller Frühe, wurden Kpt. Hans Konow und seine Besatzung von der zuständigen Behörde geweckt und aufgefordert, ihre Koffer zu packen und sich für den Nachmittag reisefertig zu halten. Es war ein Samstag, als gegen 18.00 Uhr einige Lastwagen vorfuhren; alle mussten aufsitzen und ab ging die Fahrt zum Bahnhof- dort stand schon ein Sonderzug bereit. Alles Weitere über die Zeit in Sarandí del Yí, wir im Abschnitt Uruguay Die Zeitenwende beschrieben.

 

Am 23.Februar 1945 erfolgte durch Uruguay die Kriegserklärung an Deutschland und somit wurde die Besatzung der "Graf Spee" und der "Tacoma" zu Kriegsgefangenen erklärt.

 

Am 16. Februar 1946 wurden diese auf dem Dampfer "Highland Monarch", der im Hafen von Montevideo auf Außenreede lag, eingeschifft – an der Stelle, wo im Dezember 1939 die "Admiral Graf Spee" vor Anker ging …

 

Jetzt war die gesamte Besatzung der "Graf Spee" wieder vereint – bis auf wenige. Auch die Besatzung der "Tacoma" war bis auf wenige, und obwohl eine Auslieferung nicht begehrt wurde, dabei.

 

Aus Gesundheitsgründen wurden acht Mann der "Tacoma" nicht ausgeliefert – es waren: der Kapitän Hans Konow, Karl Tofelde, Gustav Hirch, Conrad Vogt, Adolf Meyer, Emil Fisched, Georg Biermann und August Budzun.

 

Zehn Mann der "Tacoma" waren im Laufe der Jahre geflüchtet, sieben heirateten in Uruguay und blieben dort.

 

Ergänzendes zum Rücktransport wird unter dem Abschnitt Argentinien Der Paradigmenwechsel detailliert beschrieben.

 

Am 10. März 1946 lief die "Highland Monarch" in Hamburg ein. In Güterwaggons ging es am 12. März weiter nach Munsterlager - Niedersachsen. Dort wurde in ungeheizten Holzbaracken gewohnt; und sie waren Kriegsgefangene, also mussten sie zusätzlich alles Persönliche abgeben wie Lebensmittel, Geld, Tabak, Zigaretten, Uhren, Ringe, etc. - die "Genfer Konvention" war offenbar durch die Sieger vorübergehend abgeschafft ...

 

Am 30. April 1946. wurde die Besatzung der "Tacoma" nach Bad Segeberg verlegt und von dort nach Hamburg entlassen.

 


Ausklang

  • Am 17. März 1942 wurde die "Tacoma" durch die uruguayische Regierung beschlagnahmt und an die U. S. War Shipping Administration. – Panamá verchartert. Zuvor waren die beschädigten Turbinen bereits zur Reparatur in die USA geschickt worden.

Nach der Reparatur wurde die "Tacoma" nach Boston / USA überführt, in Panama registriert und in die Flotte der US-Marine im Pazifik integriert; die eindeutige Nummer war nun 83290 - das neue Rufzeichen war jetzt HPLL

  • Am 06. Oktober 1946 wurde das Schiff an Uruguay zurückgegeben – bereedert wurde es anschließend von der "Administración Nacional de Puertos" (ANP) – Montevideo. Unter dem Kommando von Kpt. Andres Cikato, lief das Schiff am 23. November 1946 in Montevideo ein; die eindeutige Nummer war nun 5348378 - das Rufszeichen war jetzt CXAY
  • Von da an bis zum Jahr 1951 war das Schiff für die "Armada Nacional del Uruguay". Danach wurde es auf der Route Montevideo Rotterdam eingesetzt und beförderte Stückgut und Kühlfracht; gelegentlich wurde auch die Ostküste der USA angesteuert.
  • Am 19. Oktober 1962 gab es auf der Themse eine Kollision mit dem englischen Frachter "Socotra" - 7754 BRT - der erhebliche Schäden verursacht hatte.
  • Und am 20. November desselben Jahres, die "Tacoma" lag im Rotterdam, war in den Laderäumen III und IV einen Brand entstanden, wodurch die Kühlkapazität verringert wurde. Nach der Reparatur ging es weiter nach Le Havre ; im Hafen, aufgrund eines starken Sturms, brach die Ankerkette und ein Teil dieser mit Anker ging verloren.
  • Am 28. Februar 1969 läuft das Schiff zu seiner letzten Reise aus und kehrt am 16. Juni 1969 nach Montevideo zurück; kurz darauf am 23. Juli wird es zum Aufleger erklärt und es geschieht zunächst nichts mehr.
  • Erst vier Jahre später, am 02. Juni 1973, und danach es einen neuen hellen Anstrich bekam, wird es zum Kai "Florida" verholt. Unter dem neuen Begriff "Centro de Reclusión Tacoma" diente es nun als Jugendstrafanstalt.
  • Im Jahr 1980 wird die"Tacoma" außer Dienst gestellt und an die ANP zurückgegeben. Die Behörde lässt in den darauf folgenden Jahren das Schiff stetig verrotten; durch die Wassereinbrüche in den Laderäumen bekommt das Schiff anhaltend Schlagseite und das traurige Ende eines stolzen Schiffes, welches in der Vergangenheit zudem Geschichte geschrieben hatte, war dadurch unumgänglich.
  • Im Jahr 1985 wird das Schiff für 65.000 US-Dollar an die Firma Naubal SA verkauft und 1986 im Hafen von Montevideo am selben Kai "Florida" abgewrackt.

Auf den unten abgebildeten vier Seiten aus dem "Lloyd´s-Register of Shipping Steamers" ist der Werdegang gut nachzuvollziehen –

  • Im Jahr 1939 gehörte die "Tacoma" noch der Hamburg-Amerika-Paketfahrt AG – (Ham Amr.Linie) und der Heimathafen war Hamburg.
  • Für die Jahre 1946-47 (vorangegangene Jahre waren nicht verfügbar) wird als Eigner die "Administración Nacional de Puertos" - ANP - vermerkt - also Uruguay und mit Registrierung in Panama.
  • Für das 1969 (vorangegangene Jahre nicht verfügbar) ändert sich nur die Registrierung - jetzt Montevideo / Uruguay.
  • Zum letzten Mal findet sich die "Tacoma" im Lloyd´s-Register für die Jahre1973-74.

Nebenstehend eine Notiz mit den Originalunterschriften von Kpt. Hans Konow und dem 1. Offizier Otto Faller und mit dem Stempel der "Tacoma" - ausgerfertigt in Sarandí del Yí im September 1943 - ein Unikat ...

 

Im Anschluß die Besatzungliste der "Tacoma"

 

Manche Namen könnten durchaus fehlerhaft geschrieben sein; das lag aber an den uruguayischen Behörden, die mit der Schreibweise nicht immer klarkamen - so wie es auch in Argentinien der Fall war.


  • Hans Konow - Kapitän
  • Otto Faller - 1. Offizier
  • Helmut Giessman - 3. Offizier
  • Georg Biermann - Lt. Ing.
  • Ferdinand Reich - 4. Ing.
  • Ulrich Daue - Funker
  • Ernst Aderhold
  • Gerhard Bakrsewski
  • Helmut Bendfeld
  • Max Bergheim
  • Georg Boommgaarden
  • Werner Bruser
  • August Budzun
  • Emil Fischer
  • Walter Furthmann
  • Walter Gerlach
  • Herbert Goedel
  • Paul Gosch
  • Wilhelm Griebel
  • Gerhard Guandel
  • Bruno Habakuth
  • Gustav Hirsch
  • Erich Horack
  • Wilhelm Jensen
  • Kurt Johannsen
  • Josef Koch
  • Walter Kraus
  • Fritz Krause
  • Kurt Kuchenbecker
  • Johann Lannig
  • Wilhelm Lehmann
  • Ferdinand Leschow
  • Günther Lossnitzer
  • Erwin Lueddecke
  • Alois Magerl
  • Paul Marx
  • Adolf Mayer
  • Heinrich Meuwsen
  • Wilhelm Meyer
  • Wilhelm Michelles
  • Walter Müller
  • Kurt Möller
  • Herbert Muhlach
  • Otto Nathan
  • Fritz Nötzle
  • Egon Pelzer
  • Ferdinand Preul
  • Paul Rasmusen
  • Walter Reckwald
  • Johann Karl-Reichel
  • Fritz Rösner
  • Werner Saitz
  • Heinrich Schroeder
  • Anton Schurch
  • Johann Schwarz
  • Heinz Stichler
  • Rudolf Thode
  • Erich Thrautwein
  • Karl Tofelde
  • Conrad Vogt
  • Heinrich Weiland
  • Rudolf Wirth

 



Schwerer Kreuzer HMS "Exeter"

Der Wahlspruch: "Semper fidelis"

York-Klasse - 8390 ts - 32 kn

Leichter Kreuzer HMS "Ajax"

Der Wahlspruch: "Nec Quisquam Nisi Ajax"

Leander-Klasse - 7270 ts - 32,5 kn

Leichter Kreuzer HMNZS "Achilles"

Der Wahlspruch: "Braverly in Action"

Leander-Klasse - 7270 ts - 32,5 kn