Die untauglichen Versuche das Wrack zu heben.
Das Wrack der "Graf Spee" wurde sofort nach der Sprengung zum Anziehungspunkt. Zuallererst natürlich vom britischen Geheimdienst, der darauf hoffte, geheime Technik aller Art zu finden. Dabei behilflich waren die uruguayischen Behörden und ansässige Schiffsausrüster.
Solche Unternehmungen stellten in den ersten Jahren kein großes Problem dar. An der Stelle wo die "Graf Spee" gesprengt wurde beträgt die Tiefe bei MThw 8 m – drum herum sogar weniger. Das bedeutet, dass in den ersten 3 Jahren das Wrack immer sichtbar war, besonders bei Niedrigwasser. Erst nach und nach brachen wesentliche Teile wie der Schornstein mit den Scheinwerfern und dem Funkmast, das E-Messgerät und schließlich der Gefechtsmast des Schiffes weg und alles versank, sodass nur noch bei Niedrigwasser wenig hervorkam. Der ohnehin schon starke Gezeitenstrom des La Plata und der berüchtigte "Pampero", ein kalter stürmischer Südwestwind, der in der Pampa entsteht und das gesamte La Plata - Gewässer bis zur Mündung regelmäßig beeinflusst, sorgten dafür, dass das Wrack endgültig kippte und versank. Und im Laufe der Jahrzehnte wurde das Wrack mit Schlamm des La Plata gefüllt und in den selbigen teilweise eingebettet.
Man muss wissen, dass für das Vorhaben ab 2003 eine ganze Reihe von Formalitäten abgearbeitet werden mussten. Obwohl die Lage des Wracks bekannt ist, musste so getan werden als hätte man es erst gesucht, gefunden und gemeldet.
Es mussten Verträge mit der Marinepräfektur geschlossen werden, Garantien abgegeben werden und die Lizenznehmer festgestellt werden. Weitere Bedingungen waren den Fund zeitnah bekannt zu gegeben, um eine gerechte Aufteilung zwischen dem Bergungsteam und den zuständigen Behörden festzulegen.
Dann erst folgte eine Vertragsvereinbarung für die Hebung. Sobald ein Teil geborgen werden sollte, musste die Marinepräfektur erst dem Vorgang zustimmen. Der Denkmalschutz schreibt diese Richtlinien, und sicher noch einige andere mehr, vor – wird irgendetwas nicht befolgt erlischt die Genehmigung umgehend.
Auch hier ist nicht bekannt, wie viel Geld für die Behördenapparate bereits in den "Schlamm des La Plata" versenkt wurde.
Nun, inzwischen ist das ganze Vorhaben gestoppt, weitere Bergungsarbeiten wird es nicht geben; die Kommission für den Denkmalschutz erkannte offenbar die archäologische Ausbildung der eingesetzten Taucher nicht an.
Weiter hat diese Kommission vor, Vereinbarungen mit der UNESCO zu treffen, mit dem Ziel, Schiffswracks und deren Schätze, die sich in uruguayischen Hoheitsgewässern befinden, dort zu
belassen. Die "UNESCO - Convention on the Protection of the Underwater Cultural Heritage" betrachtet Kriegsschiffwracks als schützenswertes Objekt von historischer Bedeutung. 60 Staaten haben die
Konvention ratifiziert – für Deutschland und Uruguay steht die Ratifizierung noch aus.
Lagefeststellung
Nachdem der Heckadler der "Admiral Graf Spee" im Jahr 2006 nun geborgen war, wurde dieser zunächst im Foyer des "Palladium Hotels" in Montevideo ausgestellt.
Wer diese "drollige Idee" hatte den Reichsadler mit Hakenkreuz in einer Hotelhalle zu präsentieren ist nicht bekannt, aber der Grundstein für spätere Gerichtsauseinandersetzungen war gelegt.
Diese Ausstellung nahm die Deutsche Botschaft in Montevideo im Jahr 2007 zum Anlass die uruguayische Regierung aufzufordern denn Adler nicht weiter auszustellen; im Jahr 2010 soll die Bundesregierung, im Wege des AA in Berlin, ihre Ablehnung geäußert haben das Objekt zu verkauft, da es in die "falschen Hände" geraten könnte.
Ob diese Interventionen eine Rolle spielten, ist nicht genau zu bestimmen, aber offenbar hatte die uruguayische Regierung die Brisanz erkannt und das Objekt sicherstellt.
Begründndet wurde es, dass es sich hier um ein Relikt aus dem "Dritten Reich" handelt und somit wurde der bereits geplante Verkauf untersagt – die Erwartung des Konsortiums vertragsgemäß die Hälfte des Verkaufspreises zu erhalten realisierten sich nicht und 2014 befand sogar der Oberste Gerichtshof Uruguays, dass das Stück dem uruguayischen Staat gehört.
Ende des Jahres 2019 wurde dann öffentlich berichtet, dass die Vorvereinbarungen zu Durchführung einer internationalen öffentlichen Auktion getroffen worden sind. Es sollte garantiert werden, dass nur "qualifizierte Bieter" eine Möglichkeit hätten, daran teilzunehmen. Infrage kämen nur Regierungen, Stiftungen oder Museen; das Ziel ist sicherzustellen, dass der Reichsadler nicht in einer Privatsammlung landet. Interesse zeigten angeblich bereits Vertreter von Museen in Washington und Israel!
Währen das zuständige Gericht noch prüfte, war im August 2021 zu erfahren, dass nun die uruguayische Regierung eine Entscheidung getroffen hatte und das der uruguayische Verteidigungsminister J. García eine gängige Auktion ausgeschlossen hatte; es sollten nur qualifizierte Institutionen berücksichtigt werden. Das "Simon Wiesenthal Center", vertreten durch den Direktor für Lateinamerika A. Gelblung, hatte sich angeblich auch eingeschaltet, um das Vorgehen zu begleiten.
In einer ersten Stellungsnahme ließ der Verteidigungsminister Javier García erklären, dass der uruguayische Staat, unabhängig vom endgültigen Bestimmungsort der Stücke, garantieren werde, dass der Verkauf des Adlers nicht zu einer öffentlichen Zurschaustellung führen wird – Ziel ist es, nach wie vor die Gegenstände einem Museum zuzuführen.
Im Hinblick auf eine mögliche Erlöshöhe hatte sich das Verteidigungsministerium von der "Nationalen Kommission für das Kulturerbe" beraten lassen. In dem Zusammenhang wies der Direktor William Rey zusätzlich hin, dass dieses Resultat durch eine völlig falsche Politik zustande gekommen war, weil Uruguay die "Unesco-Konvention zum Schutz des Unterwasser-Kulturerbes" noch nicht unterzeichnet hatte, um die Plünderungen dieser Art von Eigentum zu verhindern.
Ergänzend fügte er hinzu, sollten nun ernsthaft die notwendigen politischen Gespräche geführt werden, um das internationale Abkommen endgültig zu unterzeichnen.
Ende Januar 2022 berichteten arg. und uru. Zeitungen, mit der Headline: "¿Cómo se vende un águila nazi? - El problema que debe resolver Uruguay en medio de una controversia internacional?" (Wie verkauft man einen Nazi-Adler – das Problem, welches Uruguay inmitten einer internationalen Kontroverse lösen muss).
Eine Anfrage bei dem Verteidigungsministerium ergab, dass die Position der Regierung ist, mit allen Mitteln zu garantieren, dass es bei dem Verkauf auf keinen Fall zu einer Art "Nazi-Kult" kommen darf und es noch ein langer Weg wäre bis zur endgültigen Lösung.
Die eigentliche Sorge war wohl, dass mit der Bestätigung des Urteils der uruguayischen Justiz, in den letzten Wochen erneut Bedenken laut geworden waren, was mit dem Wappenemblem passieren könnte. Auch der Direktor für Lateinamerika des Simon Wiesenthal Center Ariel Gelblung hat sich erneut eingeschaltet.
Die uruguayische Regierung konnte offensichtlich nicht garantieren, dass es zu öffentlichen Auktionen ohne Bedingungen kommt, bei denen unerwünschte Bieter auftreten könnten.
Allerdings waren parallel Gespräche mit vier Museen und Stiftungen geführt worden, die aber über das jeweilige finanzielle Engagement noch keine konkrete Vorstellung hatten und folglich eine Bewertung der Angebote und die Entscheidung noch ausstand.
Das zunächst Außergewöhnlichste daran ist, dass während bisher über die gerichtlichen Dispute bzw. Urteile regelmäßig durch die Medien berichtet wurde jetzt, wo eine endgültige Klärung erlangt wurde, keine Berichte zu finden waren.
Diesem Vorhaben, eine Skulptur zu schaffen, waren nicht nur heftige Diskussionen in der Mehrparteienkoalition vorangegangen, sondern auch in den Sozialnetzen sorgte dieses Vorhaben für totales Unverständnis und Ablehnung.
Die Idee für das Vorhaben soll schon vor zwei Jahren geboren worden sein, als noch keine endgültige Klärung vorlag. – ggf. wurde vor dem Gericht so argumentiert um Befürchtungen ausräumen der Reichsadler könnte bei einem Verkauf oder Versteigerung in "falsche Hände" geraten und so eine günstige Entscheidung zu erreichen.
Und weiter fällt auf, dass die Kläger die entweder auf Herausgabe geklagt oder aber einen zweistelligen Millionen-Dollar Betrag vom Staat Uruguay gefordert hatten, den Entscheid nicht kommentieren – denkbar ist, dass hier ein gerichtlicher Vergleich geschlossen wurde, der alle Seiten zufriedengestellt hat.
Eine Frage ist gleichwohl noch offen – was wird aus dem Reichsadler … sollte er tatsächlich eines Tages in ein uruguayisches Museum oder vergleichbare Ausstellung gelangen, gleiche das einem Treppenwitz der Geschichte.
Im Dezember 1939 bemerkte die uruguyische Regierung in der Presse hochmütig: "La trampa de Montevideo"; (Die Falle von Montevideo.) assoziiert war das auf Hans Langsdorf und seine Besatzung. Offenbar hatte sich wieder eine "Trampa" gebildet; diesmal allerdings ist die uruguayische Regierung selbst davon betroffen.
Kriegsschiffwracks - welches Recht gilt für Fragen des Eigentums, der Beseitigung und der Haftung?
Am Schluss stellt sich nun die Frage, wie wird das Schiffswrack juristisch betrachtet. Wie oben schon berichtet, bemächtigten sich die Briten, bereits kurz nach der Sprengung, mehrerer Schiffsteile. Dafür wurde vorsichtshalber eine Legende aufgebaut. Der Kern war, dass die Deutsche Gesandtschaft in Montevideo das Wrack an eine Privatperson verkauft hatte. Weder die uruguayische Regierung wusste was davon, noch ist jemals das Verkaufsdokument bzw. der Verkaufspreis publiziert worden; "Mythen und Kuriositäten" - aber das hatten wir ja schon.
In einer wissenschaftlichen Arbeit über Kriegsschiffwracks geht Jan Asmus Bischoff vom Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht, Hamburg der Frage nach: >> welches Recht gilt für Fragen des Eigentums, der Beseitigung und der Haftung?<<
Zusammenfassung seiner Arbeit
Das Wrack der "Admiral Graf Spee" gehört, als Rechtsnachfolgerin, der Bundesrepublik Deutschland – ein Verzicht darauf oder gar Verkauf, wie es das Bergungskonsortium gerne kolportiert hat, ist frei erfunden. Auch eine Bedrohung, gleich welcher Art, geht von dem Schiffwrack nicht aus.
Wenn aber der "Eigener" seit Jahrzehnten seine Interessen an dem Schiff nicht erkennbar beweist, darf es auch nicht überraschen, wenn "Strandräuber" auftauchen.
Die "Admiral Graf Spee", dieses einstig so stolze Schiff, hat sich bisher der fremden Bemächtigung erfolgreich gewehrt – möge es immer so bleiben.
Auch in Argentinien sind Gegenstände, bzw. eher Reste, zu "besichtigen" - wenn man den Ort kennt. Allerdings ist der Zustand dieser erbärmlich.
In einem vorangegangenen Abschnitt wurde bereits über die Verkehrsboote berichtet und deren Unterbringung an Bord. In Friedenszeiten wurden diese in Häfen oder auf Reede genutzt um die Besatzungsmitglieder an Land zubringen, wenn das Schiff nicht direkt am Kai angelegt hatte.
Weiter, während des Handelskrieges, wurden bekanntlich die Besatzungen der aufgebrachten Schiffe mit einem Verkehrsboot zur "Graf Spee" geholt.
Zuletzt wurden diese Boote, genutzt um die verbleibende Notbesatzung zu den beiden wartenden Schleppern, mit Schute im Schlepp, kurz vor der Sprengung der "Graf Spee" zu befördern.
Diese Boote, die zum Einsatz kamen, wurden also verlassen und wurden später von der Argentinischen Marine treibend entdeckt, geborgen und nach Buenos Aires gebracht – diese Bergung ist durch die eingefügten Dokumente belegt.
Am 26. Dezember 1939 werden zwei Boote genannt die durch das Kanonenboot "Libertad" geborgen worden. Später, in einem Schreiben vom 08. Februar 1940, wird die Zahl auf drei korrigiert.
Und weiter geht daraus hervor, dass die drei Boote in die eigenen Tischlereiwerkstätten des Marinearsenals gebracht wurden. Weiter das die Objekte in einem guten Zustand sind und es empfehlenswert wäre die infrage kommenden Teile, Maschinen, bisweilen abzuschmieren und eine geregelte Wartung – Kosten monatlich $ 120,-. Gleichzeitig wollte man eine generelle Inspektion durchführen, um eine eventuelle Weiterverwendung zu prüfen.
Danach verliert sich, für zwei Boote, die Spur. Nur eins befand sich noch im Jahr 2004, etwa 60 Km südlich-östlich vom Hauptstadtzentrum, auf einem Gründstück in Ensenada / La Plata, einer kleinen Werft – angeblich sollte es in Privatbesitz gewesen sein und der Eigner schuldete der Werft beträchtliches Liegegeld. Die benachbarte Marineschule wollte das Boot kaufen und es restaurieren; möglicherweise ist das auch geschehen - Weiteres ist nicht bekannt.