Die Pariser Friedenskonferenz

 

Um die Geschichte des Panzerschiffes "Admiral Graf Spee" auf den kommenden Seiten adäquat erzählen und einordnen zu können, ist es erforderlich, einen kurzen Blick in die Vergangenheit zu halten und um zu erkennen, welche (nicht durchdachte) Folgen sich aus der Pariser Friedenskonferenz 1919 später ergaben.

Nach Beendigung des Ersten Weltkrieges wurde von den Siegermächten, auch "Triple Entente“* genannt, im Mai 1919 ein sogenannter Friedensvertrag ausgehandelt.

Die Unterzeichnungszeremonie in Versailles und die ersten zwei Seiten der Unterschriften und Siegel unter dem Vertrag
Library of Congress Prints and Photographs Division Washington, D.C USA - Unterzeichnungszerenomie in Versailles - mit Unterschriften & Siegel unter dem Vertrag

Die deutsche Delegation durfte an den Verhandlungen allerdings nicht teilnehmen, sondern konnte erst am Schluss durch schriftliche Eingaben, wenige Nachbesserungen des Vertragsinhalts durchsetzen. Der Vertrag unterstellte Deutschland die alleinige Verantwortung für den Ausbruch des Weltkrieges und verpflichtete es zu Gebietsabtretungen, Abrüstung und Reparationszahlungen an die Siegermächte.

 

Bildarchiv Preußischer Kulturbesitz und Bundesarchiv - Proteste vor dem Reichstag & im Berliner Lustgarten
Bildarchiv Preußischer Kulturbesitz und Bundesarchiv - Proteste vor dem Reichstag & im Berliner Lustgarten

Nach unmissverständlicher Aufforderung unterzeichneten die Deutschen unter Protest am 28. Juni 1919 im Spiegelsaal von Versailles den Vertrag. Nach der Ratifizierung und dem Austausch der Urkunden trat dieser am 10. Januar 1920 in Kraft. Die schonungslosen Bedingungen und die Art und Weise seines Zustandekommens führten dazu, dass der Vertrag von der Mehrheit der Deutschen, auch der im Ausland lebenden, als ungesetzlich und erniedrigend empfunden wurde und bereitete in der Folge dem Nationalsozialismus den Weg.

 



Der Friedensvertrag von Versailles

 

Die Kampfhandlungen des Ersten Weltkriegs waren bereits mit der Unterzeichnung des Waffenstillstands am 11. November 1918 eingestellt worden. Der Friedensvertrag von Versailles (auch Versailler Vertrag) wurde 1919 von den Siegermächten und ihren Verbündeten weitgehend festgelegt.

 

Der Vertrag konstatierte, wie schon erwähnt, die alleinige Verantwortung Deutschlands und seiner Verbündeten für den Ausbruch des Ersten Weltkriegs und verpflichtete sie daher zu Gebietsabtretungen, Abrüstung und Reparationszahlungen an die Siegermächte.

Auch begrenzte der Versailler Vertrag die Größe und Bewaffnung der Reichsmarine und hinderte sie an der Einführung neuer Technologien. Keine schweren Waffen, wie U-Boote und Schlachtschiffe.

 

Die Siegermächte wollten dafür sorgen, dass für sie nicht wieder eine Deutsche Marine zur Bedrohung werden könnte. Andererseits hatten sie darauf geachtet, dass die Reichsmarine auf absehbare Zeit die stärkste Macht in der Ostsee sein würde, um der mit Misstrauen beobachteten neuen Sowjetunion ein Gegengewicht entgegenzusetzen. Daher wurden u.a. folgende Beschränkungen für die Reichsmarine festgelegt.

 

Deutschland darf in Dienst halten:

 

Sechs Linienschiffe bis zu 10.000 to mit 20 Jahren Altersgrenze

 

Sechs Kleine Kreuzer bis zu 6.000 to mit 20 Jahren Altersgrenze

 

Zwölf Zerstörer bis zu 800 to mit 15 Jahren Altersgrenze

 

Zwölf Torpedoboote bis zu 800 to mit 15 Jahren Altersgrenze

 

Die Höchstgrenze des Mannschaftsetats darf – einschließlich von 1.500 Offizieren - 15.000 Köpfe nicht übersteigen.

 

Tatsächlich konnte die Reichsmarine aber, in personeller Hinsicht, nicht über mehr als zwei Linienschiffe, fünf Kreuzer und eine Anzahl von Hilfsschiffen verfügen.

Und obwohl dieser Schiffsbestand obendrein nur noch "Erinnerungswert" hatte, musste ebendieser dennoch als Ausbildungseinrichtung für die Marine dienen.

 

Da der Versailler Vertrag jedoch erlaubte, die vorhandenen Großkampfschiffe der Kaiserlichen Marine 20 Jahre nach deren Stapellauf durch Neubauten zu ersetzen, begann die Marineleitung bereits 1920 zu überlegen, wie ein Ersatz für die ersten von Stapel gelaufenen Linienschiffe aussehen könnte.


Der Washingtoner Flottenvertrag

 

Kurze Zeit später, am 12. November 1921, wurde in Washington eine Konferenz über Fragen der Seerüstung geführt. Ziel der Großmächte war es, das gegenseitige Wettrüsten einzudämmen.

Dort regelten die Großmächte die Stärke ihrer Flotten im Verhältnis zueinander und definierten zu diesem Zweck auch das "Deplacement" (Verdrängung) und Bewaffnung der schweren Kriegsschifftypen.

Aber der Washingtoner Flottenvertrag, im Prinzip ein Abrüstungsvertrag, führte in den Folgejahren nicht zu dem gewünschten Ergebnis. Die beherrschenden Seemächte handhabten das Abkommen nur unzureichend und in den geringeren Schiffsklassen, wo die Gesamttonnage nicht begrenzt war, setzte bald ein neues Wettrüsten ein – diesmal bei den Kreuzern.

 

Eine neue Konferenz, die in Genf stattfand, brachte keinen Erfolg. Frankreich und Italien, bei denen es inzwischen um eine Vormachtstellung im Mediterranen Raum ging, nahmen nicht teil, weil diese keine weiteren Einschränkungen hinnehmen wollten und Großbritannien verlangte, wegen der weiten überseeischen Aufgabengebiete der Royal Navy, eine Anzahl an Kreuzern, die die USA nicht zusichern wollte - die Konferenz löste sich ohne Ergebnis auf. Es fand dann später noch zwei Konferenzen in London statt, aber mit keinem durchschlagendem Ergebnis und spätestens 1938 waren die Washingtoner Verträge Geschichte.

 

Darüber hinaus, um den praktischen Wert dieser Konferenzen zu erkennen sei angemerkt, dass auf der Basis eines diplomatischen Notenaustausches, am 18. Juni 1935 ein deutsch-britisches Flottenabkommen vereinbart wurde. Hier gestattete die britische Regierung der deutschen ihre Marine auf 35 %, gemessen an der britischen Stärke, auszubauen. Im Wege dieser diplomatischen Taktik wurde das britische Parlament umgangen und hebelte tatsächlich die entsprechenden Bestimmungen des Vertrags von Versailles aus.

 

Wieder zurück zu den Anfängen der Konferenzen - während dieser Zeit war Deutschland an den Konferenzen nicht beteiligt worden, weil die anderen beteiligten Staaten den Versailler Vertrag als ausreichend ansahen. Und bis 1927 ohnehin eine alliierte Militär-Kontrollkommission die Abrüstung der Reichsmarine und die Einhaltung der Fristen für Ersatzbauten überwachte.

 

Da die Reichsmarine sich aber nur schleppend dazu bewegen ließ, alle überzähligen Schiffe auszumustern und es immer wieder dazu kam, dass Umklassifizierungen und Umbenennungen vorgenommen wurden, war es für die Kontrollkommission schwer die Einhaltung der Bestimmungen zu überwachen.

 

Eine weitere Vorgabe, die der Vertrag von Versailles beinhaltete war, dass das "Deplacement" (Verdrängung) an die Obergrenze von 10.000 Tonnen gebunden war.

 

Anfangs eine vermeintlich schwer erfüllbare Vorgabe für die Konstrukteure, denn es sollte ein Schiff entstehen, das nach den Bestimmungen des Washingtoner Flottenabkommens als Kreuzer einzustufen, jedoch hinsichtlich Bewaffnung und Panzerung, ein kleines Schlachtschiff war. Und es sollte schneller als herkömmliche Schlachtschiffe und stärker als die schnelleren Kreuzer anderer Nationen sein, wobei die Verdrängung die geforderten 10.000 to einhalten sollte - zunächst sollte ein Schiff beschafft werden.

 

Man fand rechtzeitig eine Lösung solcherart das man dazu überging, statt genieteten, einen geschweißten Schiffskörper zu konstruieren, dadurch bei gleicher Tonnage erheblichen Schiffsraum zu gewinnen und als Antrieb waren Dieselmotoren, anstelle der herkömmlichen Dampfturbinen, vorgesehen.

Der Vorteil eines Dieselantriebs brachte zusätzlichen Raumgewinn durch Wegfall der Kessel, sofortiger Betriebsbereitschaft, Personalersparnis und vor allem einer erheblichen Ausweitung des Operationsbereiches.

 

Angesichts der Überalterung der verbliebenen Linienschiffe verfolgte die Marine die Absicht, in dem vom Versailler Vertrag zugelassenen Umfang, Schiffe eines neuartigen Typs zu bauen – das Panzerschiff.

 

Um den andern Seemächten annähernd äquivalent zu sein, musste eine adäquate Lösung gefunden werden und diese spiegelte sich in den 4 Komponenten wieder: Panzerung, Bewaffnung, Maschinenanlage und Aktionsradius - der Fahrbereich von weit über 10 000 sm ohne erneute Brennstoffaufnahme war garantierte.

 

Im August 1928 beschloss der Reichstag den Bau des Panzerschiffs Typ A - das Schiff lief 1931 unter dem Namen "Deutschland" vom Stapel.

In den Jahren 1931 und 1932 gelang es dem Chef der Marineleitung Admiral Raeder, auch die Genehmigung für den Bau eines zweiten (Typ B) "Admiral Scheer" und dritten Panzerschiffs (Typ C) im Reichstag zu erwirken.

 

Durch diese Merkmale, geringe Größe und starke Artillerie, sechs 28-cm-Geschützen, die der Schweren Kreuzer weit überlegen war, wurden diese Panzerschiffe deshalb von den Engländern ironisch "Pocket-Battle-Ship" (Westentaschenkreuzer) genannt. Trotzdem waren sie, im Rahmen der Versailler-Möglichkeiten und der genau aufeinander abgestimmten Komponenten, eine gelungene Konstruktion. Verantwortlich für den Bau der Panzerschiffe war die Marinewerft Wilhelmshaven.

 

* In der Geschichte verankert ist der Begriff "Triple Entente" als kriegsentscheidende Koalition im Ersten Weltkrieg. Triple Entente basiert auf dem Pakt von London in September 1914 kurz nach Ausbruch des Krieges und war ein informelles Bündnis zwischen England, Frankreich und Russland.


Schwerer Kreuzer HMS "Exeter"

Der Wahlspruch: "Semper fidelis"

York-Klasse - 8390 ts - 32 kn

Leichter Kreuzer HMS "Ajax"

Der Wahlspruch: "Nec Quisquam Nisi Ajax"

Leander-Klasse - 7270 ts - 32,5 kn

Leichter Kreuzer HMNZS "Achilles"

Der Wahlspruch: "Braverly in Action"

Leander-Klasse - 7270 ts - 32,5 kn